Die Nachricht “Ihr Kind ist behindert” bedeutet einen tiefen Einschnitt in das Leben einer Familie. Die Ungewissheit, ob das Kind geheilt wird oder wie es sein Leben mit der Behinderung bewältigt, kann kein Arzt nehmen.

Fragen, wie “Was wird aus meinem Kind, wenn ich es nicht mehr selbst betreuen kann?” sind keine Seltenheit.

Hinzu kommen enorme seelische und moralische Belastungen, wodurch die Familien oft vor schwer lösbare Probleme gestellt werden. Im Laufe der Entwicklung des Kindes wächst auch die Ratlosigkeit der Eltern.

Der Verein

Im Jahre 1991 schlossen sich Eltern von behinderten Angehörigen zu dem Verein zur Förderung geistig und körperlich Behinderter e.V. Chemnitz zusammen. Wir haben uns zur Aufgabe gestellt, von Behinderung betroffenen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, sowie deren Eltern und Angehörigen Hilfe im seelischen und sozialen Bereich anzubieten.

Durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit und eine gute Zusammenarbeit mit Fachleuten, Schulen, Behörden und sonstigen Institutionen des öffentlichen Lebens wollen wir mehr Beachtung der Behindertenproblematik im sozialen Gefüge unserer Gesellschaft erreichen.

Wir sind Mitglied im

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Der Familienentlastende Dienst

Der Familienentlastende Dienst bietet vielfältige Formen der Betreuung und Freizeitgestaltung an. Dahinter steht ein aktivierendes wie auch die Selbstständigkeit förderndes Konzept. Ein weiteres Ziel ist auch, den Ablösungsprozeß heranwachsender Menschen mit Behinderung zu begleiten.

Inhalte des Dienstes

  • Stunden-, tage- oder wochenweise Betreuung in der vom Verein angemieteten Wohnung
  • Hausbetreuung
  • Betreuung älterer Menschen
  • stundenweise Kinderbetreuung auch nicht behinderter Kinder
  • Pflege bei Urlaub oder sonstiger Verhinderung der Pflegeperson
  • Haushaltshilfe bei Krankheit oder Kur der Pflegeperson
  • Grund- und Behandlungs-
    pflege
  • Pflegepflichtbesuche für Pflegegeldempfänger
  • Urlaubs- und Ferienbetreuung, Ferienfreizeiten,
    Gruppenfahrten

Was kostet das?

Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen bei Fragen einer individuellen Kostenregelung jederzeit zur Verfügung.
Es besteht die Möglichkeit , dass die Kosten von den Pflege- und Krankenkassen oder vom Sozialamt übernommen werden.

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Betreutes Wohnen

Diese Wohnform wurde ins Leben gerufen, da die Möglichkeit eines selbst bestimmten Alltags sowohl der behinderten Menschen als auch ihrer Angehörigen durch das Fehlen geeigneter Wohnformen eingeengt ist. Die betreute Wohnform ist am Bedarf behinderter Menschen und ihrer Angehörigen ausgerichtet und entspricht ihren Wünschen und Anliegen nach selbst bestimmter Lebensführung.

Bedingungen

  • Alter mindestens 18 Jahre
  • Einschränkung in der Bewältigung des Alltags
  • vorliegende Tagesstrukturierung durch Schulbesuch, Arbeitsverhältnis oder WfB-Tätigkeit
  • Gemeinschaftsfähigkeit

Ausstattung

Im Gemeinschaftsbereich sind die Räume vollständig mit Mobiliar, Haushaltgeräte und -artikeln ausgestattet. Die Bewohnerzimmer können von den Bewohnern nach eigenem Geschmack und finanziellem Spielraum ausgestattet werden.

 

Kontakt

Am Sportpark 11, 08371 Glauchau, Tel. 0 37 63 / 1 36 02, Fax 0 37 23 / 1 36 02

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